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Lizenzierung von Verpackungen gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG)
Seit 2019 regelt das Verpackungsgesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen sowie deren Finanzierung. In der Pflicht stehen alle Hersteller und Vertreiber, welche Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, mit Ware befüllen und erstmals in Verkehr bringen.
Sofern nicht anders ausgewiesen, verkaufen wir unserer Produkte unlizenziert.
Die Systembeteiligung kannst du entweder selbst bei einem anerkannten im Anbieter im dualen System lizenzieren oder die Pflicht zur Systembeteiligung an den Vorvertreiber, also uns, übertragen. Sofern du gerne letzteres in Anspruch nehmen möchtest, melde dich vorab bei uns unter der E-Mail-Adresse: info@avopack.de
Unser Entsorgungspartner ist die Interseroh GmbH, Stollwerckstr. 9a, 51149 Köln.
Sofern du weitere Informationen hierzu benötigst, findest du dieser auf der offiziellen Seite https://www.verpackungsregister.org/ .
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